WAK-S stimmt rein elektronischen Steuerverfahren zu
Letztes Update: 29. April 2021
Die Kommission hat die letzte Differenz bei der Vorlage zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (20.051) beraten. Sie beantragt mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und somit die Kantone dazu zu verpflichten, insbesondere für die direkten Bundes- und Kantonssteuern elektronische Verfahren anzubieten. Dabei soll den wenigen betroffenen Kantonen allerdings genug Zeit für die Umsetzung dieser Verpflichtung eingeräumt werden.
Ständeratskommission stimmt rein elektronischen Steuerverfahren zu
Autor: gemäss SDA vom 20. April 2021