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WAK-S Sitzung 27.10.2020: Medienmitteilung zur Vorlage 20.051 «Elektronische Verfahren im Steuerbereich»

Letztes Update: 06. November 2020

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Sie beantragt jedoch, in zwei Punkten nicht dem Beschluss des Nationalrates aus der Herbstsession zu folgen, sondern auf die Version des Bundesrates zurückzukommen. Mit 12 zu 1 Stimmen spricht sie sich dafür aus, dass der Bundesrat über den nötigen Handlungsspielraum verfügt, das elektronische Verfahren zu gegebener Zeit insbesondere in den Bereichen MWST oder Stempelsteuer vorschreiben zu können. Sie vertraut darauf, dass der Bundesrat zu einem geeigneten Zeitpunkt und in Abhängigkeit von der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung von seiner Befugnis Gebrauch machen wird.

Ohne Gegenstimme abgelehnt hat die Kommission den Beschluss des Nationalrates, die Kantone nicht nur – wie der Bundesrat vorschlägt –zu ermächtigen, sondern sie vielmehr dazu zu verpflichten, ihren Steuerpflichtigen neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anzubieten. Die Kommission nimmt davon Kenntnis, dass die Steuererklärung ab 2021 in allen Kantonen elektronisch eingereicht werden kann. Bei der elektronischen Abgabe der Dokumente durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen benötigen einige Kantone allerdings noch mehr Zeit für Anpassungen. Zu guter Letzt beantragt die Kommission ebenfalls einstimmig, den Beschluss des Nationalrates abzuändern, wonach in der gesamten Schweiz einheitliche Formulare und Datenformate zu verwenden seien. Die Kommission will die Vorgabe der Einheitlichkeit auf die Datenformate begrenzen. Der Bundesrat soll die hierzu anzuwendenden Datenformate in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmen.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 12 zu 1 Stimmen angenommen. Der Ständerat wird sich in der Wintersession 2020 mit ihr befassen.

(Autor: WAK-S Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben, Medienmitteilung)

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