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Ständerat hat Bundesgesetz über elekt. Verfahren bereinigt

Letztes Update: 04. Juni 2021

Der Ständerat hat das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich bereinigt

Am 2. Juni 2021 entschied der Ständerat oppositionslos, sich bei der Vorlage zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (20.051) bei allen Differenzen dem Nationalrat anzuschliessen und die Kantone zum digitalen Verfahren zu verpflichten. Der Nationalrat hatte sich von Beginn weg für ein Obligatorium ausgesprochen. Die kleine Kammer hatte bisher eine Kann-Formulierung bevorzugt. Die Kantone hätten demnach vom laufenden Jahr an elektronische Steuerzettel anbieten können, es aber nicht müssen. Sie sollten damit genügend Zeit haben für die Einführung der Neuerung. Die Pflicht gilt für die direkte Bundessteuer und für die Kantonssteuern. Ab wann genau elektronische Verfahren für die Mehrwertsteuer und die Stempelsteuer obligatorisch sind, hat der Bundesrat zu entscheiden. Eine handschriftliche Unterschrift unter die Steuererklärung braucht es neu nicht mehr.

Kantone müssen elektronische und Papier-Steuerverfahren anbieten

Autor: gemäss SDA vom 2. Juni 2021

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