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Positiver Ausgang der Debatte zum Bundesgesetz

Letztes Update: 23. September 2020

Wir freuen uns über den Ausgang der Debatte zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich im Nationalrat anfangs dieser Woche. Unsere Anliegen, die in der WAK-N im August 2020 aufgenommen worden sind, wurden nun bestätigt. Die wichtigsten Anpassungen der Digitalisierungsvorlage zum bundesrätlichen Vorschlag sind:

  • Für die Steuererklärung – unabhängig vom gewählten Verfahren (elektronisch oder schriftlich) – müssen schweizweit einheitliche Formulare und Datenformate verwendet werden.
  • Die Kantone sind nicht nur zu ermächtigen, sondern dazu zu verpflichten, neben dem schriftlichen Verfahren auch ein rein elektronisches Veranlagungsverfahren anzubieten.
  • Es soll Rücksicht auf die KMU genommen werden und elektronische Verfahren, bei welchen die ESTV involviert ist wie z.B. im Bereich der MWST oder der Stempelsteuer, sollen nicht zwingend durch den Bundesrat vorgeschrieben werden (Papierformulare sollen weiterhin eingereicht werden können).

Autor: Christiana Cousins

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