Hinter­grund­informationen

Mit den E-Government Standards für XML-Steuerformate von eCH ist bereits das Fundament für eine Standardisierung der Veranlagungsprozesse im Steuerbereich erfolgt (Verbindlichkeitsgrad: Empfehlung).

Letztes Update: 08. Dezember 2022

Folgende Standards für elektronische Datenaustauschformate bestehen:

Standard Erläuterung Erstpublikation
eCH-0119 E-Tax Filing V4.0.0 Austauschformat für Steuerdeklarationsdaten natürlicher Personen. 29.11.2010
eCH-0196 E-Steuerauszug V2.2.0
(„e-wertschriften“)
Elektronische Steuerauszüge der Finanzinstitute für natürliche Personen mit Barcode; XML, das direkt in die Deklarationssoftware der Steuerverwaltung importiert werden kann (z.B. automatische Übernahme des vollständigen Depots). 25.02.2016
eCH-0217 Spezifikation eMWST V1.0 Format für die elektronische Einrei-chung von Mehrwertsteuer-Abrechnungen im Portal ESTV Suis-seTax mittels Upload. 08.09.2017
eCH-0229 Steuerdeklarationsdaten von juristischen Personen V1.0 Austauschformat für die Steuermeldung juristischer Personen. 07.06.2019
Swissdec Lohnstandard-CH (ELM) Einheitliches Lohnmeldeverfahren: Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltungen generieren Lohnausweise mit Barcode, auf denen Lohnausweisdaten in strukturierter Form gespeichert sind und durch die Unternehmen (Arbeitgeber) elektronisch übermittelt werden können. September 2004
Sedex CH-Meldewesen Steuern Elektronischer Austausch von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zwischen kantonalen Steuerbehörden und der ESTV über die Plattform Sedex. Betrieb und Weiterentwicklung erfolgt durch die Schweizerische Steuerkonferenz SSK. November 2009

Weitere im Steuerbereich relevante E-Government Standards sind:

Standard Erläuterung Erstpublikation
eCH-0220 Bewahrung der Gültigkeit elektronischer Signaturen im CMS-Format V2.0.0 Anleitung für die Bewahrung der Gültigkeit elektronisch signierter Dokumente, sodass die elektronische Signatur der aufzubewahrenden Dokumente während dieser Zeit verlässlich geprüft werden kann. 14.06.2018
eCH-0233 Archivierung elektronischer Steuerdaten und -akten der Kantone V1.0 Die Best Practice beschreibt eine schweizweit einsetzbare, produktunabhängige Empfehlung für die Archivierung der kantonalen Steuerunterlagen bestehend aus fünf Aktentypen (Steuerformulare, Wegleitungen und Merkblätter, Veranlagungsdaten, Steuerdossiers und Steuerreports). 29.11.2019

Folgende eCH Standards sind geplant und befinden sich in der Entwicklung:

Standard Erläuterung
eCH-xxxx Steuerbelege natürliche Personen Standard in Ergänzung zu eCH-0196 E-Steuerauszug und Swissdec Lohnstandard-CH (ELM) zur Einreichung aller weiteren Steuerbelege (Beilagen) zur Steuerdeklaration von natürlichen Personen in strukturierter Form.
eCH-xxxx E-Abschluss Standard zur Erstellung eines elektronischen Geschäftsabschlusses nach schweizerischem Obligationenrecht (OR). Hierfür notwendig ist eine OR Taxonomie, die in XBRL codiert ist.
eCH-xxxx Steuerausscheidung Standard zur Nutzung durch die Kantonalen Steuerverwaltungen bezüglich der kantonalen Steuerausscheidung. Voraussetzung ist eine materielle Harmonisierung im Steuerrecht (Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, StHG).

Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

  • Politischer Vorstoss: Motion Schmid 17.3371; elektronische Einreichung der Steuererklärung ohne physische Unterschrift 
  • Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich: Revision der Steuergesetze auf Bundesebene, um schweizweit elektronische Verfahren in Steuerangelegenheiten zu ermöglichen inklusive Umsetzung der Motion Schmid 17.3371 (Ergebnisbericht nach der Vernehmlassung, die Mitte Oktober 2019 zu Ende ging; Botschaft vom 20.5.2020 zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, 20.051; Medienmitteilung der WAK-N vom 18.8.2020). Neuerungen im Detail:
    • Kantonale Steuerverwaltungen: vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung inkl. Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie elektronische Übermittlung von Dokumenten von der Steuerbehörde an den Steuerpflichtigen; Papierform weiterhin möglich
    • ESTV: Elektronische Verfahren können obligatorisch werden (Daten online einreichen) inkl. Nutzung bestimmter Plattformen/Portale zur Datenübermittlung
    • Anerkennung elektronischer Bestätigung der Angaben anstelle einer elektronischen Signatur, insb. Ausweis durch E-ID
    • Sicherstellung von Authentizität und Integrität der übermittelten Daten durch Bund und Kantone
    • Regelung der elektronischen Durchführung von Verfahren und Modalitäten auf Verordnungsstufe
  • Bundesgesetz vom 27.9.2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, 18.049) in der Herbstsession 2019 vom Parlament angenommen (Referendum zustande gekommen)
  • E-Justice-Gesetz: Start der Vernehmlassung im Verlauf des Jahres 2020 (e-ID Schweiz)
  • Seit 2008 arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden institutionalisiert zusammen, um E-Government in der Schweiz umzusetzen, und verfolgen zu diesem Zweck eine gemeinsame Strategie (https://www.egovernment.ch/de/umsetzung/e-government-strategie/). Die aktuelle E-Government-Strategie-Schweiz 2020-2023 sieht u.a. die Bereitstellung von Diensten und Infrastrukturen für die Identitäts- und Zugriffsverwaltung sowie für die Nutzung und Verwaltung von Daten (gemeinsame Datenverwaltung und Aufbau gemeinsamer Register) sowie die Schaffung rechtlicher Grundlagen für Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vor (https://www.egovernment.ch/files/1415/7676/0292/E-Government-Strategie-Schweiz-2020-2023_D_def.pdf).

Ein Blick ins Ausland

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